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Wie kann ein lesbisches Paar ein Kind bekommen?

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„Mutter, Vater, Kind” — ein Modell, das heute nicht mehr bei jeder Familie zutrifft. Auch viele lesbische Paare möchten ein Baby bekommen. Für Regenbogenfamilien ist das in Deutschland glücklicherweise kein Problem mehr. Mithilfe einer künstlichen Befruchtung kann auch lesbischen Paaren der Kinderwunsch erfüllt werden. Wenn Du Dich fragst, wie queere Menschen ein Kind bekommen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, dann ist dieser Blogartikel richtig für Dich. 

Welche Voraussetzungen muss ein Paar erfüllen? 

Damit Du und Deine Partnerin eine künstliche Befruchtung durchführen lassen könnt, müsst Ihr entweder verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein. Beide Partnerinnen unterschreiben den Behandlungsvertrag. Über diesen verpflichtet Ihr Euch zur Unterhaltszahlung für das Kind. Die Frau, die das Kind nicht austragen wird, bescheinigt so ebenfalls, dass sie das Kind nach der Geburt adoptieren wird.

Zudem müssen diese Punkte abgehakt werden:

  • Vorher habt Ihr an einer Pflichtberatung zur künstlichen Befruchtung teilgenommen.
  • Ihr habt einen negativen HIV-Test vorliegen.
  • Ihr seid gegen Röteln- und Windpocken geimpft.

Was nicht zum Pflichtteil gehört, aber empfohlen wird, sind weitere Untersuchungen auf Toxoplasmose, Chlamydien und Hepatitis.

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Kosten für die künstliche Befruchtung 

Die günstigste Variante ist die Insemination, teurer wird es bei einer IVF- und einer ICSI-Behandlung. Die Preise für eine künstliche Befruchtung können zwischen 1800 und 10.000 Euro schwanken. Wenn Du ausführlich zu den Methoden lesen möchtest, schau in unseren zwei Blogartikeln dazu vorbei >>IVF und Kinderwunsch: Ablauf, Kosten und Chancen & >>ICSI und Kinderwunsch: Ablauf, Kosten und Chancen.

Mit der Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung für gleichgeschlechtliche Paare sieht es leider noch nicht gut aus. Bislang müssen die Kosten in der Regel vollständig selbst getragen werden. Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten nicht. 

Allerdings gibt es manchmal Hilfe von den Bundesländern: In Berlin und Rheinland-Pfalz können gleichgeschlechtliche weibliche Paare einen finanziellen Zuschuss für die Behandlung beantragen. 

Ein besonderer Tipp: Du kannst probieren, die künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen. Auch als lesbische Frau ist das theoretisch möglich. Wenn Du Dir unsicher bist, ob Du Kosten absetzen oder erstatten lassen kannst, lass Dich am besten von einer Fachperson beraten.

Ablauf einer künstlichen Befruchtung 

1.Beratungsgespräch: Im ersten Schritt werden Du und Deine Partnerin über Eure Möglichkeiten aufgeklärt. Dabei werden auch psychosoziale Fragen besprochen, die eine künstliche Befruchtung, insbesondere durch eine Samenspende, aufwerfen kann.

2. Untersuchungen: Dann starten die Untersuchungen. Basierend auf den Ergebnissen der Voruntersuchungen wird entschieden, welche Methode die richtige für Euch ist. Das ist abhängig vom Alter, der Fruchtbarkeit und dem allgemeinen gesundheitlichen Zustand.

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3. Behandlung: Entscheidet Ihr Euch für eine der Methoden, kann es mit der eigentlichen Kinderwunschbehandlung losgehen. Bei Fruchtbarkeitsstörungen wird im Vorfeld eine Hormontherapie durchgeführt. Das soll bewirken, dass für die künstliche Befruchtung befruchtungsfähige Eizellen zur Verfügung stehen.

Anschließend werden sie entnommen, wenn Ihr Euch für eine Befruchtung außerhalb des Körpers entschieden habt. Zum Schluss wird der Embryo wieder in die Gebärmutter eingesetzt. Bei einer Insemination wird der werdenden Mutter ohne vorherige Eizellentnahme das Sperma des Spenders mit einem Katheter eingeführt.

Woher bekommt man eine Samenspende?

Damit ein lesbisches Paar ein Kind bekommen kann, ist eine Samenspende nötig. Dafür gibt es zwei Wege:

  • Samenbank: Du erhältst die Spende in der Regel von einer Samenbank. Ein Kinderwunschzentrum, das die künstliche Befruchtung durchführt, bezieht die Samenspenden von zertifizierten Samenbanken. Das heißt, der Spender musste vorher strenge gesundheitliche Untersuchungen bestehen. Das Samengut wird beispielsweise auf chronische und genetische Erkrankungen untersucht.
  • Privater Spender: Du kannst Dich auch für einen privaten Spender aus Deinem vertrauten Bekannten- oder Freundeskreis entscheiden. Darüber solltest Du und Deine Partnerin gut nachdenken, denn gesundheitlich wird der private Samenspender wahrscheinlich nicht so gut durchgecheckt, wie es bei Spendern einer Samenbank der Fall ist.

    Manchmal treten auch private Missverständnisse oder Vorfälle auf, die das menschliche Verhältnis zueinander beeinträchtigen, etwa, wenn der Spender doch andere Forderungen aufstellt, als zuvor abgesprochen.

Oftmals hört man, dass eine Samenspende aus einer Samenbank anonym sei. Das stimmt nicht. Spenderkinder haben in Deutschland ein Recht auf Identität, weswegen sie bei Interesse herausfinden können, wer ihr genetischer Vater ist. Im Ausland ist das anders. In Ländern wie Belgien und Dänemark ist eine anonyme Samenspende möglich.

Lass Dich von einer ärztlichen Fachperson am besten auch zu diesem sensiblen Thema beraten. Dann hast Du alle Fakten auf dem Tisch und kannst Dich entscheiden.

Rechtliche Stellung des Samenspenders

Im Gegensatz zu einer Eizellspende ist die Samenspende in Deutschland erlaubt. Der Spender erhält dafür einige Rechte, aber auch Dein Kind bekommt Rechte zugesprochen. Die wichtigsten Fakten dazu im Überblick:

  • Seit 2018 haben Spenderkinder in jedem Alter ein Recht darauf zu erfahren, wer ihr genetischer Vater ist. Sie können über das Samenspenderregister bei dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einsehen, woher die Spende kam.
  • Auch wenn der Spender seine Samen bei der Samenbank anonym abgeben möchte, hat er vertraglich darauf keinen Anspruch. Solltest Du im Vertrag mit dem Kinderwunschzentrum Deiner Wahl stehen haben, dass das Kind kein Recht hat herauszufinden, wer der Vater ist, ist das nicht rechtswirksam.
  • Elternteile können aber dem Samenspender zusichern, dass sie nichts von seiner Identität erfahren. Doch auch das gilt nur ihnen gegenüber, nicht dem Kind.
  • Rechtlich gesehen ist der Samenspender nicht der Vater des Kindes. Er kann diese Vaterschaft auch nicht nachträglich übernehmen bzw. anfechten. Deswegen ist er dem Kind auch (grundsätzlich) nicht unterhaltspflichtig.
  • Er kann theoretisch unterhaltspflichtig werden, wenn eine Vaterschaftsfeststellung durchgeführt werden würde. Weil bei einem lesbischen Paar kein rechtlicher Vater vorhanden ist, würde dies wahrscheinlich auch gelingen.

Deswegen haben sich in der Vergangenheit viele Samenbanken gescheut, Spenden an lesbische Paare oder alleinstehende Frauen abzugeben. Die rechtliche Lage war zu bedenklich.

Mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen vom 17. Juli 2017 (BGBl I 2513) ist dieses Risiko allerdings ausgeschlossen worden. Samenbank-Spender können demnach nicht mehr rechtlich als Vater festgestellt werden.

FAQ

Kinderwunschkliniken für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland gibt es mittlerweile viele. Auf folgende Qualifikationskriterien solltest Du bei der Auswahl Wert legen: Informationen werden verständlich und klar vermittelt, Dir wird vor jedem Schritt das Vorgehen eindeutig erklärt, die behandelnden Fachpersonen nehmen sich immer Zeit für ausgiebige Gespräche bei all Deinen Fragen und Bedenken. Schlussendlich sollten nicht die Erfolgszahlen einer Klinik ausschlaggebend sein, sondern, dass Du Dich dort wohl und ernst genommen fühlst. Über das Deutsche IVF Register findest Du alle Zentren, die bei dem Verein Mitglied sind.

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